Kompetente Steuerberatung für Nicht-Residenten

  • Einkommensteuer Nicht-Residenten, Besteuerung des fiktiven Nutzungswertes der eigenen Immobilie, Gewinnberechnung Kapitalzuführung
  • Beantragung der Zurückzahlung einbehaltener Beträge aus Immobilienverkäufen
  • Vermögenssteuer (beschränkte Steuerpflicht)
  • Erbschaften, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Vorlage bei den Madrider Behörden Abteilung Nicht-Residenten
  • Gründung von Tochtergesellschaften im Ausland
  • Beantragung der spanischen Steuernummer (CIF) für ausländische Unternehmen
  • Beantragung der spanischen Steuernummer für Ausländer und Eintragung im
    Melderegister
  • Vorlage der Unterlagen beim Finanzamt (für Tochtergesellschaften, Niederlassungen und dauerhafte Geschäftssitze)
  • Mehrwertsteuererklärung
  • Rückzahlung der Mehrwertsteuer aus anderen EU-Ländern
  • Ausstellung von spanischen Steuerbescheinigungen
  • Annahme postalischer Zustellungen, steuerliche Vertretung
  • Begleitung Behördengänge (Ausländerbehörde)