Steuerberatung für Nicht-Residenten
Kompetente Steuerberatung für Nicht-Residenten
- Einkommensteuer Nicht-Residenten, Besteuerung des fiktiven Nutzungswertes der eigenen Immobilie, Gewinnberechnung Kapitalzuführung
- Beantragung der Zurückzahlung einbehaltener Beträge aus Immobilienverkäufen
- Vermögenssteuer (beschränkte Steuerpflicht)
- Erbschaften, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Vorlage bei den Madrider Behörden Abteilung Nicht-Residenten
- Gründung von Tochtergesellschaften im Ausland
- Beantragung der spanischen Steuernummer (CIF) für ausländische Unternehmen
- Beantragung der spanischen Steuernummer für Ausländer und Eintragung im
Melderegister
- Vorlage der Unterlagen beim Finanzamt (für Tochtergesellschaften, Niederlassungen und dauerhafte Geschäftssitze)
- Mehrwertsteuererklärung
- Rückzahlung der Mehrwertsteuer aus anderen EU-Ländern
- Ausstellung von spanischen Steuerbescheinigungen
- Annahme postalischer Zustellungen, steuerliche Vertretung
- Begleitung Behördengänge (Ausländerbehörde)
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