Steuerberatung für Nicht-Residenten
Kompetente Steuerberatung für Nicht-Residenten
- Einkommensteuer Nicht-Residenten, Besteuerung des fiktiven Nutzungswertes der eigenen Immobilie, Gewinnberechnung Kapitalzuführung
 
- Beantragung der Zurückzahlung einbehaltener Beträge aus Immobilienverkäufen
 
- Vermögenssteuer (beschränkte Steuerpflicht)
 
- Erbschaften, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Vorlage bei den Madrider Behörden Abteilung Nicht-Residenten
 
- Gründung von Tochtergesellschaften im Ausland
 
- Beantragung der spanischen Steuernummer (CIF) für ausländische Unternehmen
 
- Beantragung der spanischen Steuernummer für Ausländer und Eintragung im
Melderegister 
- Vorlage der Unterlagen beim Finanzamt (für Tochtergesellschaften, Niederlassungen und dauerhafte Geschäftssitze)
 
- Mehrwertsteuererklärung
 
- Rückzahlung der Mehrwertsteuer aus anderen EU-Ländern
 
- Ausstellung von spanischen Steuerbescheinigungen
 
- Annahme postalischer Zustellungen, steuerliche Vertretung
 
- Begleitung Behördengänge (Ausländerbehörde)
 
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